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- Darf mein Arbeitgeber das?
- Darf ich das?
- Wer ist im Recht?
- Welche Optionen habe ich?
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Für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber in allen Aspekten und Stadien des Arbeitsrechts bietet meine Kanzlei – vom Abschluss des Arbeitsvertrages, zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses, seiner Beendigung und darüber hinaus in Fragen der betrieblichen Altersversorgung umfassende Unterstützung. Mit Kompetenz in mehreren Sprachen und einem starken Hintergrund in der Interessenvertretung im Arbeitsrecht, sowohl national als auch international, stehe ich meinen Mandant:innen zur Seite. Ich helfe Ihnen, selbstbewusst für Ihre Rechte einzutreten.
Überzeugen Sie sich selbst!
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Gekündigt zu werden ist eine ausgesprochen unangenehme Erfahrung. Zu der persönlichen Kränkung gesellt sich die Unsicherheit über die Zukunft und eine Art Hilflosigkeit, wie mit der Kündigung umzugehen ist.
Gegen die persönliche Kränkung hilft es sich klarzumachen, dass es in den allermeisten Fällen nicht persönlich gegen Sie geht.Was gegen das Gefühl der Hilflosigkeit hilft, erkläre ich in diesem Beitrag.
Arbeitsrecht kann kompliziert und unübersichtlich sein. Um Ihnen den ersten Einstieg zu erleichtern, habe ich die wichtigsten Regeln in dieser Übersicht zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass diese Artikel häufig vereinfacht sind und nicht jedes Detail berücksichtigen können. Wie das Recht in Ihrem speziellen Fall ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Diese Texte können die Beratung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen können. Falls Sie Fragen haben, bin ich gern für Sie da.
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Ich habe mich dagegen entschieden, eine kostenlose Erstberatung anbieten, weil sie meiner Meinung nach dazu führen, dass die:der Rechtsanwalt:in sich darauf konzentriert, Ihnen ihre:seine kostenpflichtigen Leistungen anzubieten und weniger Aufmerksamkeit auf Ihr eigentliches Anliegen richtet. Ich biete meine Erstberatungen zu einem fairen und erschwinglichen Preis an, in der Regel kostet eine Erstberatung 190 Euro. Kommt es im Anschluss an eine Erstberatung zu einem gerichtlichen Verfahren, rechne ich die Erstberatungsgebühr voll auf die gerichtlichen Gebühren an.
Wenn Sie mich kontaktieren, teile ich Ihnen mit, mit welchen Kosten auf Sie zukommen. Häufig kann ich dabei schon eine kurze Ersteinschätzung über Ihr Anliegen abgeben, die ich Ihnen auch dann nicht in Rechnung stelle, wenn Sie sich gegen ein Beratungsgespräch entscheiden.
Ganz gleich, ob Sie eine Rechtsfrage haben, auf die Sie eine Antwort brauchen, Ihren Arbeitsvertrag nicht verstehen oder eine Kündigungsschutzklage vor einem Arbeitsgericht erheben müssen: Jetzt ist der beste Zeitpunkt, um Dinge zu erledigen. Ganz gleich, wie Sie mich kontaktieren
am Telefon,
per E-Mail,
auf Threema
oder über dieses Formular: Ich setze mich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung und wir machen uns sofort daran, Ihr Problem zu lösen.