Ä wie Änderungskündigung

Was ist die Besonderheit der Änderungskündigung?


Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber verbunden mit dem Angebot, einen neuen Arbeitsvertrag zu geänderten – in der Regel schlechteren – Bedingungen abzuschließen. Die:der Arbeitnehmer:in hat drei Möglichkeiten, auf eine Änderungskündigung zu reagieren:

  • Annehmen: Die Kündigung entfaltet dann keine Wirkung und das Arbeitsverhältnis wird zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt.
  • Unter Vorbehalt annehmen: Die Kündigung wird wirksam und das Änderungsangebot wird unter dem Vorbehalt angenommen, dass die Änderungen sozial gerechtfertigt sind. Gegen die Kündigung wird dann geklagt und das Gericht prüft, ob die vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Änderungen nach dem Kündigungsschutzgesetz gerechtfertigt sind. Ist die Klage erfolgreich, besteht das Arbeitsverhältnis zu den alten Bedingungen fort; wird die Klage abgewiesen, wird das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt. Es wird bei der Annahme unter Vorbehalt also nur noch über die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses gestritten, nicht um die Frage, ob es als solches weiter besteht.
  • Ablehnen: Die Kündigung wird wirksam und das Arbeitsverhältnis endet. Die:der Arbeitnehmer:in kann gegen die Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Ist die Klage erfolgreich, wird das Arbeitsverhältnis zu den alten Bedingungen fortgesetzt. Hat die Klage keinen Erfolg, ist das Arbeitsverhältnis beendet.

Hinweis: Dies ist ein sehr allgemeiner Überblick über das Arbeitsrecht. Er kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht ersetzen. Wenn Sie für Ihren persönlichen Fall Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an mich oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich helfe Ihnen gerne.