A wie Arbeitszeit

Wie lange darf mein Arbeitgeber mich arbeiten lassen?


Wie lange ein:e Arbeitnehmer:in arbeitet, richtet sich einerseits nach dem Arbeitsvertrag. Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit ist zum Beispiel für die Berechnung der Vergütung entscheidend. Danach richtet sich auch, welche Arbeitszeit der Arbeitgeber von der:dem Arbeitnehmer:in verlangen kann.
Wie lange ein:e Arbeitnehmer:in höchstens arbeiten darf, richtet sich aber auch nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Dieses Gesetz dient dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer:innen und soll sicherstellen, dass die Mindestruhezeiten zur Erholung eingehalten werden. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sind Ordnungswidrigkeiten, gegen den Arbeitgeber können also Bußgelder oder andere Strafen verhängt werden.

Welche Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten schreibt das Gesetz vor?

Die wichtigsten Regelungen sind:

  • Die Arbeitszeit darf täglich acht Stunden und wöchentlich 48 Stunden nicht überschreiten, in Ausnahmefällen kann die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn dies in einem begrenzten Zeitraum wieder ausgeglichen wird.
  • Spätestens nach sechs Stunden muss die Arbeit für mindestens 30 Minuten unterbrochen werden.
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden muss die Pause mindestens 45 Minuten betragen.
  • Nach Beendigung der Arbeit müssen Arbeitnehmer:innen eine arbeitsfreie Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden.
  • Die Arbeit an Sonntagen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. In jedem Fall müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei bleiben.

 


Hinweis: Dies ist ein sehr allgemeiner Überblick über das Arbeitsrecht. Er kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht ersetzen. Wenn Sie für Ihren persönlichen Fall Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an mich oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich helfe Ihnen gerne.