F wie Frist

Wie lange habe ich Zeit, um meine Ansprüche einzufordern?


Wer seine Rechte wahren will, muss dies in der Regel rechtzeitig tun. 

Was ist eine Ausschlussfrist?

In Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen findet sich häufig eine Ausschlussfrist, die regelt, in welchem Zeitraum Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber die Erfüllung ihrer Ansprüche zu verlangen dürfen. In diesen Klauseln wird häufig auch bestimmt, in welcher Form ein Anspruch geltend gemacht werden muss, ob das Verlangen schriftlich (auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift) oder in Textform (z.B. per E-Mail) gestellt werden muss. 

Teilweise findet man auch zweistufige Ausschlussfristen. Diese verlangen in denen, dass der Anspruch nach einer erstmaligen Geltendmachung verfällt, wenn er nicht innerhalb einer bestimmten Frist vor dem Arbeitsgericht eingeklagt wird.

Ausschlussfristen dürfen in Arbeitsverträgen nicht kürzer sein als drei Monate, in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen können kürzere Ausschlussfristen vereinbart werden. Zu kurze Ausschlussfristen sind unwirksam. Ansprüche können in diesem Fall auch nach Ablauf der Ausschlussfrist geltend gemacht oder eingeklagt werden.

Ausschlussfristen erfassen aber nicht alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis: Ausschlussfristen dürfen Ansprüche, auf die Arbeitnehmer:innen nicht verzichten können (z.B. Ansprüche auf den Mindestlohn) nicht ausschließen.

Wann verjähren Ansprüche im Arbeitsverhältnis?

Enthält der Arbeitsvertrag keine Ausschlussfrist, können die Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind geltend gemacht werden. Ein Gehaltsanspruch, der im Januar 2022 entstanden ist, muss also spätestens am 31. Dezember 2025 eingeklagt werden.

 


Hinweis: Dies ist ein sehr allgemeiner Überblick über das Arbeitsrecht. Er kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht ersetzen. Wenn Sie für Ihren persönlichen Fall Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an mich oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich helfe Ihnen gerne.