O wie Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung?


Bei Kündigungen wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen unterschieden. Die Unterschiede besteht dabei im Kündigungsgrund und der -frist. Deshalb wird die ordentliche Kündigung häufig auch als fristgemäße Kündigung bezeichnet, die außerordentliche als fristlose Kündigung.

Bei der ordentlichen Kündigung wird die Kündigungsfrist eingehalten, die im Vertrag oder Gesetz vorgesehen ist. Arbeitnehmer:innen brauchen keinen Kündigungsgrund, um zu kündigen, Arbeitgeber brauchen – wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt – eine soziale Rechtfertigung für eine Kündigung.

Bei einer außerordentlichen Kündigung (auch fristlose Kündigung) muss keine Frist eingehalten werden. Das Arbeitsverhältnis endet sofort mit Ausspruch der Kündigung. Im Gegenzug sind die Anforderungen an den Kündigungsgrund wesentlich höher. Eine außerordentliche Kündigung ist berechtigt, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls eine Weiterbeschäftigung auch für die Dauer der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist.

Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem die:der Kündigende vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.

Welche Gründe gibt es für eine außerordentliche fristlose Kündigung?

Auch für außerordentliche Kündigungen gilt, dass es keine Kündigungsgründe gibt, die mit absoluter Sicherheit eine Kündigung rechtfertigen. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

 


Hinweis: Dies ist ein sehr allgemeiner Überblick über das Arbeitsrecht. Er kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht ersetzen. Wenn Sie für Ihren persönlichen Fall Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an mich oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich helfe Ihnen gerne.