B wie Befristung

Unter welchen Umständen darf mein Arbeitsvertrag befristet werden?


Ein Arbeitsvertrag, der nicht auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird, sondern entweder ein festgelegtes Enddatum hat, oder dessen Beendigung von einem Ereignis in der Zukunft abhängt, wird als befristet bezeichnet. Befristete Verträge enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf, auslaufende Verträge unterliegen also nicht dem Kündigungsschutz. Daher sind befristete Arbeitsverträge nur in bestimmten Situationen zulässig. Wann eine Befristung zulässig ist, ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt.

Kann ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund befristet werden?

Ohne einen sachlichen Grund kann ein Arbeitsverhältnis für bis zu zwei Jahre befristet werden. Voraussetzung dafür ist, dass zwischen dem Arbeitgeber und der:dem Arbeitnehmer:in nicht schon ein Arbeitsvertrag bestanden hat, auch wenn dieses Arbeitsverhältnis lange zurückliegt.

Mit welchem Sachgrund kann ein Arbeitsverhältnis befristet werden?

Ein Sachgrund für eine Befristung kann unter anderem sein:

  • Wenn der Arbeitgeber nur zeitweise Bedarf an der Arbeitsleistung hat
  • Wenn die:der Arbeitnehmer:in im Anschluss an Studium oder Ausbildung beschäftigt wird, um ihr:ihm den Übergang zu erleichtern
  • Wenn ein:e andere:r Arbeitnehmer:in vertreten werden muss
  • Wenn die Befristung wegen der Art der Arbeit erforderlich ist
  • Wenn im Laufe des Arbeitsverhältnisses festgestellt werden soll, ob die:der Arbeitnehmer:in für den Arbeitsplatz geeignet ist
  • Wenn die:der Arbeitnehmer:in das wünscht.

Liegt bei einem befristeten Arbeitsverhältnis kein Sachgrund vor, ist die Befristung unwirksam, es besteht also ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Auch dann, wenn sie nur mündlich vereinbart worden ist, ist unwirksam, da eine Befristung immer schriftlich, das heißt auf Papier mit einer eigenhändigen Unterschrift, vereinbart werden muss.

Wie lange habe ich Zeit, um gegen die Befristung zu klagen?

Gegen die Befristung kann vor dem Arbeitsgericht geklagt werden. Die Klage muss spätestens drei Wochen nach Ablauf des Enddatums erhoben werden. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die Befristung wirksam ist oder ob ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.

 


Hinweis: Dies ist ein sehr allgemeiner Überblick über das Arbeitsrecht. Er kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht ersetzen. Wenn Sie für Ihren persönlichen Fall Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an mich oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich helfe Ihnen gerne.