B wie Betriebsrat

Was macht ein Betriebsrat?


Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer:innen im Betrieb gegenüber dem Arbeitgeber. Er kann in Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Beschäftigten gebildet werden. Eine Pflicht besteht dazu aber nicht.

Welche Aufgaben hat der Betriebsrat?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat an bestimmten Entscheidungen zu beteiligen, zum Beispiel an Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen. Auch bei Umstrukturierungen darf er mitbestimmen. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen vertrauensvoll zusammenarbeiten und können Betriebsvereinbarungen schließen, die für alle Beschäftigten unmittelbar gelten.

Wie kann er mir helfen?

Der Betriebsrat ist ein guter Ansprechpartner für Arbeitnehmer:innen bei Unstimmigkeiten innerhalb des Betriebs. Sie können Beschwerden an den Arbeitgeber herantragen und sind zum Beispiel berechtigt, an Personalgesprächen teilzunehmen.

Die Betriebsratsmitglieder dürfen wegen ihrer Betriebsratstätigkeit nicht benachteiligt werden und  sind besonders vor Kündigungen geschützt. In größeren Betrieben sind sie von der Arbeit freigestellt, damit sie sich vollständig der Betriebsratsarbeit widmen können.

 


Hinweis: Dies ist ein sehr allgemeiner Überblick über das Arbeitsrecht. Er kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht ersetzen. Wenn Sie für Ihren persönlichen Fall Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an mich oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich helfe Ihnen gerne.