C wie Chef

Welche Anweisungen darf mein Chef mir geben?


Die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber ergeben sich aus dem Gesetz, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und dem Arbeitsvertrag. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber das Recht, gegenüber den Arbeitnehmer:innen Vorgaben darüber zu machen, wodurch, wie, wo und wann sie ihre vertragliche Arbeitspflicht zu erbringen haben. Dieses Weisungsrecht oder Direktionsrecht ergibt sich aus § 106 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO).

Wie weit reicht das Direktionsrecht?

Das Recht des Arbeitgebers gilt nicht unbegrenzt. Bei der Ausübung seines Weisungsrechts hat der Arbeitgeber die Interessen der:des Arbeitnehmer:in zu berücksichtigen. Diese Grenzen schützen die:den Arbeitnehmer:in vor willkürlichen Anweisungen des Arbeitgebers.

Das Direktionsrecht kommt nur dort zum Tragen, wo nicht bereits anderweitige Vereinbarungen bestehen. Je ausführlicher ein Arbeitsvertrag die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber regelt, um so kleiner ist das Spielraum für das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Wer nach dem Arbeitsvertrag als „Mitarbeiter:in“ eingestellt wird, kann viele verschiedene Arbeiten zugewiesen bekommen, bei einem „Mitarbeiter:in der Marketing-Abteilung“ ist der Spielraum des Arbeitgebers geringer. Steht im Arbeitsvertrag keine Ortsangabe, sind örtliche Versetzungen leichter möglich, als wenn ein konkreter Arbeitsort vereinbart ist.

Muss ich einer rechtswidrigen Anweisung folgen?

Überschreitet eine Anweisung den rechtlichen Rahmen ist sie unwirksam und kann nur mit Zustimmung des:der Arbeitnehmer:in vereinbart werden. Eine Anweisung, die das Direktionsrecht überschreitet, muss die:der Arbeitnehmer:in nicht befolgen und darf sogar die Arbeit verweigern, ohne ihren:seinen Anspruch auf Gehalt zu verlieren. In der Praxis ist dies allerdings riskant, da eine unberechtigte Weigerung arbeitsrechtliche Folgen – Abmahnung und fristgerechte oder fristlose Kündigung – nach sich ziehen kann. Ob eine Weisung rechtmäßig ist, kann mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht festgestellt werden. In eiligen Fällen kann dem Arbeitgeber mit einer einstweilige Verfügung untersagt werden, rechtswidrige Anweisungen zu erteilen.

 


Hinweis: Dies ist ein sehr allgemeiner Überblick über das Arbeitsrecht. Er kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht ersetzen. Wenn Sie für Ihren persönlichen Fall Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an mich oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich helfe Ihnen gerne.