D wie Diskriminierung

Welche Rechte habe ich, wenn ich diskriminiert werde?


Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet die Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauungen oder der Behinderung. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) setzt den Schutz vor Benachteiligungen um und konkretisiert die Vorgaben des Grundgesetzes unter anderem für das Arbeitsrecht. 

Welche Ungleichbehandlungen verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?

Das AGG verbietet Benachteiligungen aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. 

Das Verbot gilt 

  • bei der Auswahl von Bewerbern, 
  • der Einstellung, 
  • den Arbeitsbedingungen, 
  • dem Gehalt und 
  • auch bei der Entlassung.

Das AGG verbietet nicht nur Regelungen, die direkt am Diskriminierungsmerkmal anknüpfen, sondern auch indirekte Diskriminierung, die zwar neutral formuliert sind, sich aber auf eine geschützte Gruppe besonders auswirken (z.B. wenn für eine Stelle deutsch als Muttersprache oder nur für Berufsanfänger ausgeschrieben wird).

Nicht jede Ungleichbehandlung ist verboten, es gibt eine Reihe von Rechtfertigungsgründen, die die ungleiche Behandlung aus sachlichen Gründen zulassen. 

Welche Rechte habe ich, wenn ich Diskriminierung erfahren habe?

Bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot besteht ein Schadenersatzanspruch, der auch eingeklagt werden kann.

 


Hinweis: Dies ist ein sehr allgemeiner Überblick über das Arbeitsrecht. Er kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht ersetzen. Wenn Sie für Ihren persönlichen Fall Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an mich oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich helfe Ihnen gerne.