E wie Elternzeit

Was muss ich tun, um Elternzeit zu nehmen?


Die Elternzeit gibt Eltern das Recht, für die Erziehung und Betreuung Ihrer Kinder eine unbezahlte Auszeit von ihrem Arbeitgeber zu verlangen. 

Muss mein Arbeitgeber der Elternzeit zustimmen?

Die Elternzeit muss sieben Wochen vor ihrem Beginn schriftlich angekündigt werden und braucht keine Zustimmung des Arbeitgebers. Einen Mustertext für die Mitteilung an den Arbeitgeber finden Sie im Download-Bereich.

Kann ich während dieser Zeit gekündigt werden?

Einer:einem Arbeitnehmer:in darf ab acht Wochen vor Beginn der Elternzeit bis zu deren Ende sind Arbeitnehmer:innen nicht gekündigt werden. Während dieser Zeit dürfen Arbeitnehmer:innen statt einer vollständigen Freistellung auch verlangen, in Teilzeit beschäftigt zu werden.

Anschließend gelten die Bedingungen des bisherigen Arbeitsvertrags weiter. Der Arbeitgeber ist aber berechtigt, der:dem Arbeitnehmer:in andere Arbeiten zuzuweisen, es besteht also kein Anspruch auf den bisherigen konkreten Arbeitsplatz.

Während der Freistellung besteht kein Anspruch auf Gehalt, der Lohnausfall kann durch Elterngeld ausgeglichen werden, das beim Jugendamt beantragt werden kann. Elterngeld beträgt etwa 65% des letzten Nettogehalts, mindestens aber 300 und maximal 1.800 Euro.

 


Hinweis: Dies ist ein sehr allgemeiner Überblick über das Arbeitsrecht. Er kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht ersetzen. Wenn Sie für Ihren persönlichen Fall Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an mich oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich helfe Ihnen gerne.