I wie Insolvenz

Welche Auswirkungen hat die Insolvenz meines Arbeitgebers auf mein Arbeitsverhältnis?


Kann ein Arbeitgeber seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen, ist er insolvent. Die Insolvenz wird auf Antrag eingeleitet, es wird daraufhin ein Insolvenzverwalter bestellt, der das Insolvenzverfahren begleitet.

Ein Insolvenzverfahren hat grundsätzlich keine Änderung der rechtlichen Situation der Arbeitnehmer:innen. Nur in wenigen Punkten gelten im Insolvenzverfahren Besonderheiten.

Kann man mir in der Insolvenz kündigen?

Insbesondere begründet das Insolvenzverfahren keinen selbständigen Kündigungsgrund.  Die Insolvenz kann aber ein Grund für eine betriebsbedingte Kündigung sein, wenn etwa der Betrieb geschlossen oder Rationalisierungsmaßnahmen beschlossen werden. Nur hinsichtlich der Kündigungsfrist gibt es in der Insolvenz eine Besonderheit: sie beträgt höchstens drei Monate.

Arbeitnehmer:innen haben bei Ansprüchen aus der Zeit vor der Eröffnung des  Insolvenzverfahrens nur die gleichen Rechte wie alle anderen Schuldner des Arbeitgebers, Ansprüche müssen also angemeldet werden. Für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis (in aller Regel die Eröffnung des Insolvenzverfahrens) wird Rückständiges Arbeitsentgelt durch das Insolvenzgeld abgesichert. Sobald der Arbeitgeber also für mehr als drei Monate mit der Zahlung des Entgelts in Rückstand gerät, ist also Vorsicht geboten. Das Insolvenzgeld kann innerhalb von zwei Monaten bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.

Was kann der Betriebsrat im Insolvenzverfahren tun?

Im Insolvenzverfahren kommt es häufig zu Betriebsänderungen oder -stillegungen Besteht ein Betriebsrat, ist der Arbeitgeber gemeinsam mit dem diesem angehalten,  über die Folgen der Betriebsänderung für die Beschäftigten mit einem Interessenausgleich und Sozialplan zu verhandeln.

 


Hinweis: Dies ist ein sehr allgemeiner Überblick über das Arbeitsrecht. Er kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht ersetzen. Wenn Sie für Ihren persönlichen Fall Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an mich oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich helfe Ihnen gerne.