J wie Jobcenter und Arbeitslosengeld

Welche Leistungen kann ich beantragen, wenn ich arbeitslos werde?


Welche Leistungen kann ich beantragen, wenn ich arbeitslos werde?

Wer arbeitslos wird, hat in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld. Welche Leistungen gezahlt werden und welche staatliche Stelle dafür verantwortlich ist, hängt davon ab, wie lange die:der Arbeitslose gearbeitet und in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (abgekürzt ALG I)  für sechs Monate hat, wer innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig (das schließt Minijobs aus) beschäftigt war. Wer innerhalb der letzten fünf Jahre auf auf mehr als 24 Monate sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung kommt, hat für bis zu 12 Monate einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Ab dem 50. Lebensjahr besteht der Anspruch auf Arbeitslosengeld unter Umständen für einen längeren Zeitraum.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes orientiert sich am Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate, Als Faustformel beträgt es für kinderlose Arbeitslose ungefähr 60% des letzten Nettoeinkommens, für Arbeitslose mit Kindern ungefähr 67%.

Das Arbeitslosengeld I muss bei der Bundesagentur für Arbeit (früher: Arbeitsamt) beantragt werden. Dazu müssen sich Arbeitnehmer:innen, spätestens  drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend (das geht online) melden, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit muss zudem eine Arbeitslosmeldung erfolgen (das geht nur persönlich in der Bundesagentur).

Wer diese Fristen nicht einhält, muss mit einer Sperrzeit rechnen, in der sie:er keine Leistungen erhält. Eine Sperrzeit kann auch erhalten, wer zur Arbeitslosigkeit selbst beigetragen hat, indem sie:er einen Aufhebungsvertrages unterzeichnet hat oder durch eine Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis Anlass zu einer Kündigung gegeben hat.

Wo kann ich Hartz IV beantragen?

Arbeitslosengeld II (abgekürzt ALG II, auch unter dem Namen Hartz IV bekannt) erhält, wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat und bedürftig ist. Es wird also geprüft, ob genügend Vermögen zur Verfügung steht oder ein:e Lebenspartner:in ein ausreichendes Einkommen hat, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Das Arbeitslosengeld II wird beim Jobcenter beantragt. Es beträgt für Alleinstehende Erwachsene derzeit 446 Euro im Monat zuzüglich der (häufig durch einen  Höchstbetrag begrenzten) Kosten der Unterkunft. 

 


Hinweis: Dies ist ein sehr allgemeiner Überblick über das Arbeitsrecht. Er kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht ersetzen. Wenn Sie für Ihren persönlichen Fall Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an mich oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich helfe Ihnen gerne.