K wie Kündigung

Wann ist eine Kündigung rechtmäßig?


Ein Arbeitsverhältnis endet entweder einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag, durch Ablauf einer Befristung oder einseitig durch eine Kündigung einer der beiden Vertragspartner.

Was muss ich beachten, wenn ich mein Arbeitsverhältnis kündigen möchte?

Arbeitnehmer:innen unterliegen keiner Beschränkung bei der Ausübung ihres Kündigungsrechts, lediglich das Schriftformerfordernis und die Kündigungsfrist sind zu beachten. Die gesetzliche Kündigungsfrist ergibt sich aus § 622 BGB und beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats, wenn sich nicht aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag etwas anderes ergibt. 

Die Kündigungsfrist verlängert sich automatisch für Kündigungen durch den Arbeitgeber, umso länger das Arbeitsverhältnis besteht. In der Praxis wird häufig vereinbart, dass die verlängerte  Kündigungsfrist  auch für die:den Arbeitnehmer:in gilt.

Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz?

Kündigungen von Seiten des Arbeitgebers, die dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG)  unterliegen, bedürfen einer sozialen Rechtfertigung, d.h. eines Kündigungsgrundes. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) findet Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat und im Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer:innen beschäftigt werden, wobei die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten nicht mitgezählt werden.

Eine Kündigung ist nach dem KSchG unwirksam, wenn sie sozial nicht gerechtfertigt ist. Einer Kündigung durch den Arbeitgeber muss  ein Grund zugrunde liegen, der in der Person oder in dem Verhalten der:des Arbeitnehmer:in begründet ist oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Gründe in der Person der:des Arbeitnehmer:in kann zum  Beispiel eine Krankheit sein, durch die die:der Arbeitnehmer:in die vertraglich geschuldete Arbeit nicht mehr verrichten kann . Gründe im Verhalten der:des Arbeitnehmer:in sind häufig Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis. Dringende betriebliche Erfordernisse liegen  die in der Einflusssphäre des Arbeitgebers, wie zum Beispiel Umstrukturierungen oder Betriebsschließungen.

Was muss ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalte?

Kündigungen gelten als rechtmäßig, wenn sie nicht innerhalb von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden. Im Rahmen dieser Kündigungsschutzklage muss der Arbeitgeber die Gründe, aus denen er seine Berechtigung zur Kündigung ableitet, darlegen und beweisen. Gelingt ihm dies nicht, stellt das Arbeitsgericht fest, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Wie Sie sich am besten verhalten, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, erkläre ich in einem eigenen Artikel.

 


Hinweis: Dies ist ein sehr allgemeiner Überblick über das Arbeitsrecht. Er kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht ersetzen. Wenn Sie für Ihren persönlichen Fall Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an mich oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich helfe Ihnen gerne.