L wie Lohnfortzahlung

In welchen Fällen bekomme ich Lohnfortzahlung?


Eigentlich gilt im Arbeitsrecht, dass Gehalt immer nur für die Zeit gezahlt wird, in der die:der Arbeitnehmer:in auch gearbeitet hat. Lohnfortzahlung bezeichnet die Pflicht des Arbeitgebers, Gehalt zu zahlen, obwohl die:der Arbeitnehmer:in im Gegenzug keine Arbeit leistet. Diese Fälle sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Neben gesetzlichen Feiertagen ist dies vor allem bei Erkrankung der:des Arbeitnehmer:in der Fall.

Was muss ich tun, wenn ich krank bin und nicht arbeiten kann?

Im Krankheitsfall ist die:der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber schnellstmöglich mitzuteilen, dass und für wie lange sie:er arbeitsunfähig ist. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, muss die:der Arbeitnehmer:in spätestens am vierten Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Der Arbeitgeber hat das Recht, die Bescheinigung schon früher zu verlangen. Die Gründe der Arbeitsunfähigkeit müssen nicht angegeben werden.

Wenn das Arbeitsverhältnis länger als vier Wochen bestanden hat, ist der Arbeitgeber für die Dauer von sechs Wochen verpflichtet, das Arbeitsentgelt in voller Höhe weiter zu zahlen, wenn die:der Arbeitnehmer wegen einer unverschuldeten Krankheit nicht arbeiten kann.

Bei der Höhe der Entgeltfortzahlung werden Überstundenvergütungen und -zuschläge außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit nicht berücksichtigt. Leistungsbezogene Vergütungsbestandteile wie Provisionen werden aber mit einem Durchschnittswert berücksichtigt. Auch Leistungsprämien müssen weiter gezahlt werden.

Wie lange bekomme ich bei Krankheit Lohnfortzahlung?

Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen an, endet die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. An seine Stelle tritt das Krankengeld, das von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgezahlt wird. Es beträgt 70% des Bruttogehalts, maximal aber 90% des Nettogehalts. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht höchstens für  78 Wochen.

 


Hinweis: Dies ist ein sehr allgemeiner Überblick über das Arbeitsrecht. Er kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht ersetzen. Wenn Sie für Ihren persönlichen Fall Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an mich oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich helfe Ihnen gerne.