N wie Nebentätigkeit

Darf ich eine Nebentätigkeit ausüben?


Grundsätzlich steht es Arbeitnehmer:innen frei, wie sie die Zeit außerhalb der Arbeitszeit verwenden. Der Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmer:innen daher nicht verbieten, eine Nebentätigkeit auszuüben.

Allerdings dürfen die Nebentätigkeiten nicht im Widerspruch mit den Pflichten aus dem Hauptarbeitsverhältnis stehen. Davon ist auszugehen, wenn die Tätigkeiten zeitlich oder inhaltlich mit den Hauptarbeitsverhältnis im Konflikt steht. Auch ohne eine gesonderte Vereinbarung im Arbeitsvertrag darf ein:e Arbeitnehmer:in nicht mit dem Hauptarbeitgeber in Wettbewerb treten. Daher sind Arbeitnehmer:innen verpflichtet, ihrem Arbeitgeber geplante Nebentätigkeiten anzuzeigen, wenn durch die Nebentätigkeit Interessen des Arbeitgebers berührt werden könnten.

Zeitlich dürfen mehrere Arbeitsverhältnisse insgesamt auch die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht überschreiten.

Darf mein Arbeitgeber mir verbieten, eine Nebentätigkeit aufzunehmen?

Häufig sehen Arbeitsverträge eine Klausel zu Nebentätigkeiten vor. Ein generelles Verbot von Nebentätigkeiten ist unwirksam. Häufig werden die Arbeitnehmer:innen verpflichtet, dem Arbeitgeber geplante Nebentätigkeiten anzuzeigen oder vom Arbeitgeber genehmigen zu lassen. In diesen Fällen darf der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nicht willkürlich verweigern.

 


Hinweis: Dies ist ein sehr allgemeiner Überblick über das Arbeitsrecht. Er kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht ersetzen. Wenn Sie für Ihren persönlichen Fall Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an mich oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich helfe Ihnen gerne.