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P wie Probezeit
Welche Besonderheiten gelten in der Probezeit des Arbeitsverhältnisses?
Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird in fast allen Fällen eine Probezeit vereinbart, in der die Kündigung des Arbeitsverhältnisses für beide Seiten unter erleichterten Bedingungen möglich ist.
In dieser Zeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist. Ist nichts anderes vereinbart, beträgt sie nach dem Gesetz 14 Tage ohne feste Kündigungstermine – das Arbeitsverhältnis endet also nicht erst am Monatsende.
In der Probezeit ist dennoch nicht jede Kündigung wirksam. Unzulässig ist auch die Kündigung als Reaktion auf eine zulässige Rechtsausübung der:des Arbeitnehmer:in, Kündigungen, die gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen oder die Kündigung Schwangerer. Der besondere Kündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen findet hingegen in der Probezeit in aller Regel keine Anwendung.
Hinweis: Dies ist ein sehr allgemeiner Überblick über das Arbeitsrecht. Er kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht ersetzen. Wenn Sie für Ihren persönlichen Fall Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an mich oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich helfe Ihnen gerne.