R wie Rente

Wie ist die gesetzliche Rente organisiert?


Alle Arbeitnehmer:innen, die nach 1964 geboren wurden, erreichen mit 67 Jahren die Regelaltersgrenze, in der sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Abschläge beantragen können. Die gesetzliche Rente wird im Umlageverfahren finanziert, die Beiträge der Arbeitnehmer:innen werden also zur Finanzierung der derzeitigen Renten genutzt.

Für geleistete Beiträge erhalten die Arbeitnehmer:innen Rentenpunkte, die sich am Verhältnis des eigenen Beitrags zum Durchschnittsbeitrag orientieren. Nach dem Renteneintritt werden – stark vereinfacht formuliert – die Rentenpunkte mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Der Rentenwert wird einmal jährlich angepasst, die Anpassung richtet sich nach der Entwicklung der Löhne und Gehälter. 

Bei der Rentenversicherung kann man auch eine Rentenauskunft beantragen und sich über den aktuellen Stand der zu erwartenden Rentenansprüche erkundigen.

Zusätzlich zur gesetzlichen Pflichtversicherung bieten manche Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung als Teil der Vergütung an. Diese Betriebsrente kann vom Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer:innen finanziert werden.

 


Hinweis: Dies ist ein sehr allgemeiner Überblick über das Arbeitsrecht. Er kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht ersetzen. Wenn Sie für Ihren persönlichen Fall Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an mich oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich helfe Ihnen gerne.