S wie Schriftform

Müssen alle Vereinbarungen mit meinem Arbeitgeber schriftlich festgehalten werden?


Ein  Arbeitsverhältnis wird durch einen  Arbeitsvertrag begründet. Dieser kann wird in der Regel schriftlich geschlossen, grundsätzlich reicht aber auch eine mündliche Vereinbarung aus, die Schriftform ist also nicht zwingend. In diesem Fall ist es aber schwieriger zu beweisen, was vereinbart worden ist, wenn es im Arbeitsverhältnis zum Streit kommt. Auch ein per E-Mail oder per digital signiertem PDF geschlossener Arbeitsvertrag ist wirksam. Arbeitgeber sind – unabhängig davon, in welcher Form der Arbeitsvertrag geschlossen wurde – verpflichtet, die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsvertrages aufzuzeichnen, diese Aufzeichnung zu unterschreiben und den Arbeitnehmer:innen zu übergeben. Erfüllt der Arbeitgeber diese Pflicht nicht, kann er der:dem Arbeitnehmer:in gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet sein.

Kann ich einen befristeten Arbeitsvertrag auch per E-Mail schließen?

In einigen Sonderfällen ist gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben: Befristete Arbeitsverträge oder Wettbewerbsverbote können nur dann wirksam vereinbart werden, wenn beide Vertragsparteien auf einem Blatt Papier unterschrieben haben. Verträge, die gegen dieses Schriftformerfordernis verstoßen, sind unwirksam. Ein befristeter Arbeitsvertrag, der gegen das Schriftformerfordernis verstößt, gilt als unbefristet.

Kann ich per Whatsapp gekündigt werden?

Für eine Kündigung hingegen – sowohl von Arbeitgeberseite als auch von Seiten der Arbeitnehmer:innen – ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt auch für Aufhebungsverträge. Eine digitale Unterschrift erfüllt die Voraussetzungen der Schriftform nicht.

Häufig ist in Arbeitsverträgen eine sogenannte Schriftformklausel vorgesehen, nach der Vertragsänderungen nur dann wirksam sind, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Diese Klauseln sind häufig unwirksam, individuell vereinbarte Änderungen der Arbeitsbedingungen sind in der Regel unabhängig von der Form wirksam.

 


Hinweis: Dies ist ein sehr allgemeiner Überblick über das Arbeitsrecht. Er kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht ersetzen. Wenn Sie für Ihren persönlichen Fall Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an mich oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich helfe Ihnen gerne.