U wie Urlaub

Wieviel Urlaub steht mir zu?


Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Tage pro Jahr.  Dabei handelt es sich um einen Mindestanspruch, der nicht unterschritten werden darf. In vielen Arbeitsverträgen ist ein zusätzlicher Anspruch auf Urlaub vorgesehen. Falls Sie regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche arbeiten, erhöht oder verringert sich der Anspruch anteilig.

Muss der Arbeitgeber mir Urlaub gewähren, wann ich möchte?

Der von der:dem Arbeitnehmer:in gewünschten konkreten Urlaubstag oder Urlaubszeitraum muss vom Arbeitgeber genehmigt werden. Dabei soll er die Wünsche der:des Arbeitnehmer:in berücksichtigen. Der Urlaub soll außerdem möglichst zusammenhängend gewährt werden.

Grundsätzlich verfallen die nicht im Kalenderjahr genommenen Urlaubstage. In bestimmten Fällen kann der Urlaubsanspruch auf das nächste Jahr übertragen werden. Für den gesetzlichen Mindesturlaub gelten strengere Vorschriften, so dass in manchen Verträgen streng zwischen gesetzlichem und zusätzlichem Urlaubsanspruch unterschieden wird.

Grundsätzlich besteht bereits zu Jahresbeginn  der Urlaubsanspruch für das ganze Jahr. Die:der Arbeitnehmer:in kann also bereits im Januar seinen Urlaub für das ganze nehmen, auch wenn sie:er sich den Urlaub im Laufe des Jahres erst erarbeitet. Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn das Arbeitsverhältnis seit weniger als sechs Monaten besteht. In dieser Zeit besteht der Anspruch nur anteilig. Grundsätzlich kann er aber auch in der Probezeit genommen werden.

Verliere ich meinen Urlaubsanspruch, wenn ich krank bin?

Wer während des Urlaubs krank wird, kann den Urlaubsanspruch bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag  zurückerhalten.

Kann ich mir meinen Urlaub auch auszahlen lassen?

Urlaubstage kann nur in Ausnahmefällen in Geld ausgezahlt werden. Nur wer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet und den Anspruch etwa aus betrieblichen Gründen oder wegen Krankheit nicht erfüllen kann, kann sich den Resturlaub ausbezahlen lassen.

 


Hinweis: Dies ist ein sehr allgemeiner Überblick über das Arbeitsrecht. Er kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht ersetzen. Wenn Sie für Ihren persönlichen Fall Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an mich oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich helfe Ihnen gerne.