V wie Vertrag

Wann sind Regelungen in meinem Arbeitsvertrag ungültig?


Die meisten Arbeitsverträge werden schriftlich abgeschlossen und enthalten eine Vielzahl von vorformulierten Klauseln. Da der Vertrag in der Regel vom Arbeitgeber vorgegeben wird und nur wenige Einzelheiten tatsächlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in ausgehandelt werden, unterliegen die Klauseln einer strengen Prüfung (sogenannte AGB-Kontrolle).

Was passiert, wenn eine Regelung im Vertrag unwirksam ist?

Die Wirksamkeit einer vorformulierte Vereinbarung hängt unter anderem davon ab, ob sie die:den Arbeitnehmer:in unangemessen benachteiligt. Auch unklare Regelungen können unwirksam sein. Jede Unklarheit geht zu Lasten des Arbeitgebers, der den vorformulierten Arbeitsvertrag vorgegeben hat. Sind einzelne Vereinbarungen unwirksam, bleibt der Arbeitsvertrag insgesamt wirksam, die Bestimmung findet aber keine Anwendung. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung, nicht die strengstmögliche, gerade noch zulässige Regelung.

Besondere Vorsicht ist immer dann geboten, wenn der Arbeitgeber sich das Recht vorbehält, einseitig den Vertrag zu seinen Gunsten zu ändern, wenn er sich den Widerruf von Leistungen vorbehält oder bestimmte Vertragsbestandteile als freiwillig bezeichnet. Von einer einmal vertraglich vereinbarten Leistung kann sich ein Arbeitgeber nur durch eine Änderungskündigung ohne Ihr Einverständnis lossagen. 

 


Hinweis: Dies ist ein sehr allgemeiner Überblick über das Arbeitsrecht. Er kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Wenn Sie für Ihren persönlichen Fall Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an mich oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich helfe Ihnen gerne.

Arbeitgeber und Arbeitnehmerin schließen einen Vertrag