Z wie Zeugnis

Wann habe ich Anspruch auf ein Zeugnis?


Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das Zeugnis ermöglicht der:dem Arbeitnehmer:in, bei Bewerbungen ihre:seine praktischen Erfahrungen und Qualifikationen nachzuweisen. Das Arbeitszeugnis enthält neben allgemeinen Angaben über die Position und die Dauer der Beschäftigung in der Regel auch Angaben über Führung und Leistung der:des Arbeitnehmer:in.

Muss ich aufpassen, dass mein Arbeitgeber im Arbeitszeugnis geheime Botschaften versteckt?

Das Arbeitszeugnis ist stark formalisiert, die Formulierungen sind häufig umstritten. Verbreitet findet sich die Auffassung, mit der Arbeitszeugnis würden geheime Nachrichten über eine:n Arbeitnehmer:in kommuniziert. Das mag in Einzelfällen zutreffen. Häufig haben die Arbeitgeber aber selbst kein Interesse, ihren ehemaligen Arbeitnehmer:innen die weitere berufliche Karriere zu erschweren. In vielen Fällen dürfen die Arbeitnehmer:innen ihre Zeugnisse auch selbst schreiben. Nach meiner Erfahrung hat die Bedeutung von Arbeitszeugnissen in letzter Zeit insgesamt stark abgenommen.

Was bedeuten die Abschlussbewertungen im Zeugnis?

Das Zeugnis endet in der Regel mit einer Bewertung nach folgenden Abstufungen:

  • sehr gute Leistung: Die:der Arbeitnehmer:in hat die ihr:ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht erfüllt 
  • gute Leistung: Die:der Arbeitnehmer:in hat die ihr:ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht erfüllt 
  • durchschnittliche Leistung: Die:der Arbeitnehmer:in hat die ihr:ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt
  • unterdurchschnittliche, aber noch ausreichende Leistung – Die:der Arbeitnehmer:in hat die ihr:ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt
  • mangelhafte Leistung: Die:der Arbeitnehmer:in hat die ihr:ihm übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt 
  • völlig ungenügende Leistung: Die:der Arbeitnehmer:in hat sich bemüht, die ihr:ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen

Auch vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses können Sie ein Arbeitszeugnis verlangen. Meistens nimmt man ein besonderes Ereignis im Arbeitsverhältnis zum Anlass, ein sogenanntes Zwischenzeugnis zu erteilen, etwa eine Beförderung, der Wechsel der:des Vorgesetzten oder eine bevorstehende Umstrukturierung. Auch im Vorfeld einer Kündigung kann es sinnvoll sein, noch während der Klagefrist ein Arbeitszeugnis zu verlangen.

 


Hinweis: Dies ist ein sehr allgemeiner Überblick über das deutsche Arbeitsrecht. Wenn Sie in Ihrem speziellen Fall Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an mich oder vereinbaren Sie einen Termin. Ich helfe Ihnen gerne.

Eine Arbeitgeberin übergibt ein Zeugnis