A wie Annahmeverzug

Habe ich Anspruch auf Gehalt, wenn ich nicht arbeiten kann?


Grundsätzlich besteht im Arbeitsverhältnis kein Anspruch auf Lohn, wenn keine Arbeit geleistet wird. Ausnahmen bestehen zum Beispiel an Feiertagen, bei Krankheit der:des Arbeitnehmer:in oder im Urlaub.

Habe ich auch Anspruch auf Gehalt, wenn mein Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, dass ich nicht arbeiten kann?

Ein weiterer Fall ist der Annahmeverzug des Arbeitgebers. Annahmeverzug liegt vor, wenn die:der Arbeitnehmer:in ihre:seine Leistung anbietet, der Arbeitgeber sie aber nicht annimmt. Wenn zum Beispiel im Büro der Strom ausgefallen ist, können die Arbeitnehmer:innen nicht arbeiten, der Arbeitgeber muss sie in diesem Fall aber dennoch bezahlen, weil es in seiner Verantwortung liegt, ein funktionsfähiges Büro zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall behält die:der Arbeitnehmer:in ihren:seinen Anspruch auf Entgelt, weil es in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers fällt, dass keine Arbeit geleistet worden ist.

In der Praxis sind Kündigungen die häufigsten Fälle des Annahmeverzugs, wenn die:der Arbeitnehmer:in gegen die Kündigung klagt und das Arbeitsgericht nach Ablauf der Kündigungsfrist feststellt, dass die Kündigung unwirksam war. In diesem Fall besteht das Arbeitsverhältnis ungekündigt weiter und der Arbeitgeber muss für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist Gehalt nachzahlen, obwohl die:der Arbeitnehmer:in in dieser Zeit nicht gearbeitet hat. Allerdings muss die:der Arbeitnehmer:in die in der Zeit erhaltenen Leistungen der Sozialversicherung zurückzahlen.

Was ist ein Prozessarbeitsverhältnis?

Um Annahmeverzug zu verhindern, vereinbaren manche Arbeitgeber ein Prozessarbeitsverhältnis, in dem die:der Arbeitnehmer:in weiterarbeitet, so lange der Kündigungsschutzprozess noch nicht entschieden ist. Auf diese Weise zahlt der Arbeitgeber zwar das Gehalt weiter, er erhält aber auch eine Gegenleistung für das Gehalt.

 


Hinweis: Dies ist ein sehr allgemeiner Überblick über das Arbeitsrecht. Er kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht ersetzen. Wenn Sie für Ihren persönlichen Fall Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an mich oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich helfe Ihnen gerne.