Kündigung? Was nun?

Gekündigt zu werden ist eine ausgesprochen unangenehme Erfahrung. Zu der persönlichen Kränkung gesellt sich die Unsicherheit über die Zukunft und eine Art Hilflosigkeit, wie mit der Kündigung umzugehen ist.

Gegen die persönliche Kränkung hilft es sich klarzumachen, dass es in den allermeisten Fällen nicht persönlich gegen Sie geht.
Was gegen das Gefühl der Hilflosigkeit hilft, erkläre ich in diesem Beitrag.

vor dem Personalgespräch

Lassen Sie sich von einer Einladung zum Personalgespräch nicht irritieren. Fragen Sie, worum es in dem Gespräch gehen soll und wie Sie sich vorbereiten können.

Falls es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat gibt, sprechen Sie mit einem Betriebsratsmitglied. Bei einem Personalgespräch, bei dem es um Ihre Zukunft im Unternehmen geht, haben Sie das Recht, sich von einem Mitglied des Betriebsrats im Gespräch begleiten zu lassen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch.

Kündigung erhalten? Ruhig bleiben

Sie haben also eine Kündigung erhalten. Das Kündigungsschreiben wurde Ihnen am Arbeitsplatz ohne viele Worte übergeben oder bei einem Personalgespräch: Bringen Sie Ihren Arbeitstag zu Ende, so gut es geht. Widerstehen Sie der Versuchung, mit einem Wutausbruch alles schlimmer zu machen. Halten Sie dem Impuls stand, sich zu rechtfertigen.

Bleiben Sie höflich.

In der Situation, in der Sie jetzt sind, gibt es wenig was Sie jetzt tun können. Wut und Verzweiflung sind keine guten Ratgeber. Folgende Antworten gegenüber Ihrem Arbeitgeber sind empfehlenswert und ausreichend:

“Ich werde mich beraten lassen.”
”Ich werde eine Nacht drüber schlafen”
“Nein” sagen.

unterschreiben Sie nichts vorschnell oder ohne es vollständig verstanden zu haben.
Von allen Worten, die Sie jetzt sagen könnten, ist eins besonders gefährlich:

“Ja.”

Ihr Arbeitgeber hat seine Botschaft gerade übermittelt. Wie es mit seinem Plan weitergeht, hängt davon ab wie Sie reagieren. Vielleicht legt er Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor. Vielleicht bietet er Ihnen eine Abfindung an. Vielleicht stellt er Sie von der Arbeit frei. Er würde sich freuen, wenn Sie die Kündigung akzeptieren und auf eine Klage verzichten. Ob Sie ihm nicht wenigstens bestätigen könnten, dass Sie die Kündigung erhalten haben. Auf all diese Angebote und Fragen lautet Ihre Antwort erst einmal schlicht:

“Nein”.

Trauen Sie sich, “Nein” zu sagen. Erbitten Sie sich Bedenkzeit. Erklären Sie, dass Sie sich beraten lassen möchten. Sagen Sie Bescheid, wenn Sie etwas nicht verstehen. Sagen Sie auf keinen Fall zu etwas “ja”, das Sie nicht vollständig verstanden haben.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Nichts von dem was Ihr Arbeitgeber Ihnen jetzt anbietet ist so dringend, dass Sie dem nicht auch noch morgen zustimmen könnten.

Hilfe suchen

Die Bedenkzeit, die Sie sich erbeten haben nutzen Sie, um Hilfe zu suchen und sich beraten zu lassen. Sprechen Sie mit einem Betriebsrat, nehmen Sie zu mir Kontakt auf.

Sie sind nicht allein. Gemeinsam finden wir heraus, was das Beste für Sie in dieser Situation ist und entwickeln eine Strategie. Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag angeboten hat, prüfe ich diesen dahingehend, ob das Angebot fair ist oder ob wir mehr rausholen können. Ich prüfe, ob die Kündigung wirksam ist oder eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat.

Falls Sie rechtlich gegen die Kündigung vorgehen wollen, ist jetzt die richtige Zeit, um für ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahren die Weichen zu stellen.

arbeitssuchend und arbeitslos melden

Sichern Sie sich ab. Ab Erhalt einer Kündigung haben Sie drei Tage Zeit, um sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Nur falls Ihre Kündigungsfrist länger als drei Monate beträgt, haben Sie bis drei Monate vor Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses Zeit. Die Arbeitssuchendmeldung können Sie online erledigen.

Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit müssen Sie sich zusätzlich arbeitslos melden. Die Arbeitslosmeldung ist nur persönlich vor Ort bei der Bundesagentur für Arbeit möglich – dafür brauchen Sie keinen Termin.

Je früher Sie Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, umso schneller kann er bearbeitet werden. Das Arbeitslosengeld können Sie online auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Klagefrist gegen die Kündigung: Drei Wochen

Ohne Kündigungsschutzklage gilt die Kündigung nach drei Wochen als rechtmäßig, ohne dass es mehr darauf ankommt, ob sie es tatsächlich ist. Ihr Arbeitgeber hat dann keinen Grund mehr, Ihnen eine Abfindung anzubieten, Sie freizustellen oder sonst etwas zu Ihren Gunsten zu verhandeln. Deshalb ist es wichtig, eine Kündigungsschutzklage zu erheben, auch wenn Sie grundsätzlich mit der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses leben könnten.

Zwischenzeugnis

Verlangen Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis. Das Zwischenzeugnis wird Ihnen bei der Suche nach einem neuen Job helfen.
In der jetzigen Situation der Ungewissheit ist es auch im Interesse Ihres Arbeitgebers, Ihnen ein wohlwollendes Zeugnis auszustellen. Sollte sich das Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber verschlechtern, zum Beispiel weil Sie Kündigungsschutzklage erhoben haben, ist der Arbeitgeber an das Zeugnis gebunden und kann bei dem Endzeugnis, auf das Sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch haben, nicht ohne Grund abweichen.

Nach vorne schauen.

Falls Sie sich für eine Kündigungsschutzklage entschieden haben, beginnt nun der Kampf um Ihren Arbeitsplatz. Falls Sie mit Ihrer Klage Erfolg haben, wird das Arbeitsgericht feststellen, dass die Kündigung durch Ihren Arbeitgeber unwirksam war und Ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht.
Dennoch empfiehlt es sich nicht allein darauf zu bauen, dass Sie Ihren Arbeitsplatz behalten werden. Die allermeisten Kündigungsschutzverfahren (im Jahr 2019 etwa 80%) enden mit einem Vergleich, durch den in aller Regel das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung endet. Auch wenn das Verfahren vor dem Arbeitsgericht sehr gut läuft, ist es also trotzdem wahrscheinlich, dass das Arbeitsverhältnis mit der Kündigung sein Ende findet.
Es wird also kein Weg daran vorbei führen, den Lebenslauf zu aktualisieren und Bewerbungen zu schreiben. Schauen Sie nach vorne und versuchen Sie den bevorstehende berufliche Veränderung als Chance für sich zu sehen – auch wenn es gerade schwer fällt.

 


Hinweis: Dies ist ein sehr allgemeiner Überblick über das Arbeitsrecht. Er kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht ersetzen. Wenn Sie für Ihren persönlichen Fall Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an mich oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich helfe Ihnen gerne.