Rechtsanwaltsgebühren im Arbeitsrecht

Ist die Erstberatung bei einem:einer Rechtsanwalt:in kostenlos?

Ich habe mich dagegen entschieden, eine kostenlose Erstberatung anbieten, weil sie meiner Meinung nach dazu führen, dass die:der Rechtsanwalt:in sich darauf konzentriert, Ihnen ihre:seine kostenpflichtigen Leistungen anzubieten und weniger Aufmerksamkeit auf Ihr eigentliches Anliegen richtet. Ich biete meine Erstberatungen zu einem fairen und erschwinglichen Preis an, in der Regel kostet eine Erstberatung 190 Euro. Kommt es im Anschluss an eine Erstberatung zu einem gerichtlichen Verfahren, rechne ich die Erstberatungsgebühr voll auf die gerichtlichen Gebühren an.

Wenn Sie mich kontaktieren, teile ich Ihnen mit, mit welchen Kosten auf Sie zukommen. Häufig kann ich dabei schon eine kurze Ersteinschätzung über Ihr Anliegen abgeben, die ich Ihnen auch dann nicht in Rechnung stelle, wenn Sie sich gegen ein Beratungsgespräch entscheiden.

Wo bekomme ich eine kostenlose Beratung im Arbeitsrecht?

Nirgends.

Es gibt Rechtsanwälte, die mit kostenlosen Erstberatungen oder kostenlosen Ersteinschätzungen werben. Es ist umstritten, ob Rechtsanwälte das dürfen. Sie müssen damit rechnen, dass sich ein kostenloses Beratungsgespräch als Lockangebot entpuppt und es bei dem Beratungsgespräch nur darum geht, für kostenpflichtige Dienstleistungen zu werben.

Mitglieder von Gewerkschaften haben in der Regel Anspruch auf Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Fragen. Die Kosten für den gewerkschaftlichen Rechtsschutz sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Nähere Informationen zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz erteilt Ihre Gewerkschaft oder die DGB Rechtsschutz GmbH.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Diese müssen müssen aber abgeschlossen worden sein, bevor der Streitfall eingetreten ist, häufig übernehmen Rechtsschutzversicherungen auch erst nach einer bestimmten Wartezeit die Kosten für einen Rechtsstreit. In der Regel fällt dann auch eine Selbstbeteiligung von mindestens 100 Euro an.

Kann ich mich beim Arbeitsgericht kostenlos beraten lassen?

Beim Arbeitsgericht kann man in der Rechtsantragsstelle Klage erheben lassen. Die Rechtspfleger dort nehmen die Klage auf und übernehmen die Formulierung der Klage, eine Rechtsberatung dürfen sie aber nicht übernehmen.

Was kostet eine Erstberatung im Arbeitsrecht?

Eine Erstberatung im Arbeitsrecht biete ich ab 150,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer an.

In der Erstberatungsgebühr ist die Sichtung Ihrer Unterlagen, die Prüfung der Rechtslage und ein persönliches Beratungsgespräch am Telefon oder per Videocall enthalten. Auf Wunsch fasse ich Ihnen die Ergebnisse unseres Beratungsgesprächs anschließend in einer E-Mail zusammen.

Welche Kosten fallen für die weitere Beratung an?

Je nach Umfang und Komplexität der Beratung fallen für weitere Beratungen weitere Gebühren an. Falls sich im Laufe der Beratungen ergibt, dass höhere Gebühren fällig werden, gebe ich Ihnen rechtzeitig Bescheid. Für reine Beratungsleistungen fallen in der Regel nicht mehr als 250 Euro an.

Was kostet ein:e Rechtsanwalt:in pro Stunde?

Ich rechne meine Gebühren grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsesetz (RVG) ab. Mit den Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG ist die vollständige Tätigkeit mit einem Festbetrag abgegolten.
In umfangreicheren Verfahren vereinbare ich üblicherweise eine Stundenvereinbarung für meine Tätigkeit. Dabei richtet sich mein Stundensatz nach der Komplexität der Materie.

Falls Sie Interesse an einer Abrechnung nach einer Stundenvereinbarung haben, sprechen Sie mich bitte an.

Was kostet die gerichtliche Vertretung?

Meine Gebühren für Gerichtsverfahren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wie hoch meine Gebühren anfallen, hängt am sogenannten Streitwert, also der Summe, um die es im Rechtsstreit geht und der Art, wie das Gerichtsverfahren endet.

Die gesetzlichen Gebühren sind Mindestgebühren, die ich nur in besonderen Ausnahmefällen unterschreiten darf.

Für besonders komplexe und aufwendige Verfahren werde ich nur aufgrund gesonderter Honorarvereinbarung tätig.

Wer trägt die Rechtsanwaltskosten im Arbeitsrecht?

Außergerichtlich und in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Kosten selbst. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für meine Beauftragung auch dann nicht von Ihrem Arbeitgeber erstattet bekommen, wenn Sie im Rechtsstreit vollständig Recht bekommen. Diese Regelung schützt Sie aber umgekehrt auch davor, Ihrem Arbeitgeber die Kosten seines Rechtsanwalts erstatten zu müssen, wenn Sie vor Gericht unterliegen.

Erst in zweiter und dritter Instanz greift die allgemeine Regel, dass die unterliegende Partei der obsiegenden Partei die Kosten der anwaltlichen Vertretung erstatten muss.