H wie Home-office

Was muss ich beachten, wenn ich mobil oder im Home-Office arbeiten möchte?


Nach wie vor gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Arbeit von zu Hause (Home-Office) oder einem anderen Ort außerhalb des Betriebs (mobile Arbeit, manchmal auch als “Telearbeit” oder “alternierende Telearbeit” bezeichnet) aus – weder für den Arbeitgeber, noch für die Arbeitnehmer:innen.

Habe ich Anspruch darauf, mobil zu arbeiten?

Ob Arbeitnehmer:innen mobil  arbeiten dürfen oder müssen, richtet sich deshalb nach dem Arbeitsvertrag und den anwendbaren Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Ist dort nichts zum mobilen Arbeiten geregelt, kann der Arbeitgeber in Ausübung seines Direktionsrechts entscheiden, ob er die Arbeitnehmer:innen anweist oder erlaubt, mobil zu arbeiten. Häufig enthalten Arbeitsverträge Versetzungsvorbehalte, so dass der Arbeitgeber in der Regel die Möglichkeit hat, mobiles Arbeiten oder Arbeit im Home-Office anzuordnen.

Arbeitgeber sind aber nicht verpflichtet, dem Wunsch ihrer Arbeitnehmer:innen nach mobilem Arbeiten zuzustimmen. Nur in eher seltenen Ausnahmefällen kann sich aus den Gesamtumständen ergeben, dass die Interessen der:des Arbeitnehmer:in so stark überwiegen, dass sie:er einen festen Anspruch auf mobile Arbeit oder Arbeit im Home-Office hat. Das ist zum Beispiel in den Wellen der Pandemie so gewesen, kann sich aber auch aus gesundheitlichen Einschränkungen der:des Arbeitnehmer:in ergeben. Es kommt aber immer auf die Umstände im jeweiligen Einzelfall an.

Was muss in einer Home-Office-Vereinbarung über mobile Arbeit geregelt werden?

Soll häufiger mobil gearbeitet werden, empfiehlt es sich, durch eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag zu regeln, wie die mobile Arbeit organisiert werden soll. Darin können Fragen wie der zeitliche Rahmen, Anwesenheitspflichten und Erreichbarkeitszeiten, die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers und Fragen des Arbeitsschutzes und des Datenschutzes geklärt werden.

In Betrieben mit einem Betriebsrat kann dieser solche Rahmenbedingungen der mobilen Arbeit und der Arbeit im Home-Office in einer Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber vereinbaren.

 


Hinweis: Dies ist ein sehr allgemeiner Überblick über das Arbeitsrecht. Er kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht ersetzen. Wenn Sie für Ihren persönlichen Fall Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an mich oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich helfe Ihnen gerne.