M wie Mehrarbeit

Bin ich verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten? Wie wird sie vergütet?


Arbeitgeber haben nicht das Recht, einseitig Mehrarbeit anzuordnen, außer es wurde im Arbeitsvertrag vereinbart. Ausnahmen gelten allerdings für absolute Notlagen des Arbeitgebers.

Arbeitnehmer:innen, die länger arbeiten, als sie vertraglich verpflichtet sind, haben Anspruch auf Vergütung ihrer Überstunden, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet worden ist. Die:der Arbeitnehmer muss im Streitfall beweisen, an welchen Tagen sie:er von wann bis wann gearbeitet oder sich zur Arbeit bereitgehalten hat.

In der Regel richtet sich die Vergütung der Überstunden nach der Vergütung für die regelmäßige Arbeitszeit. Ohne eine gesonderte Vereinbarung besteht kein Anspruch auf die Zahlung von Überstundenzuschlägen, wie sie zum Beispiel in Tarifverträgen häufig zu finden sind.

Kann mein Arbeitgeber bestimmen, dass meine Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind?

Viele Arbeitsverträge sehen Klauseln vor, wonach Mehrarbeit ganz oder teilweise mit dem Gehalt abgegolten ist. Solche Klauseln sind in vielen Fällen unwirksam. Dies hat zur Folge, dass Arbeitnehmer:innen trotzdem die Vergütung ihrer Mehrarbeit verlangen können.

Bekomme ich die Mehrarbeit in Geld oder als Freizeitausgleich?

Oft enthalten Arbeitsverträge eine Regelung, nach der geleisteten Überstunden in Freizeit abgegolten wird. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung, sondern die Mehrarbeit wird durch stunden- oder tageweise Freizeit ausgeglichen.

 


Hinweis: Dies ist ein sehr allgemeiner Überblick über das Arbeitsrecht. Er kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht ersetzen. Wenn Sie für Ihren persönlichen Fall Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an mich oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich helfe Ihnen gerne.